Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. GELTUNGSBEREICH
      1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen (zum Beispiel: Feierlichkeiten, Event Management, künstlerische/ musikalische Darbietungen, Catering), zur Vermittlung solcher Veranstaltungen, über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen die Spreewehrmühle (derartige Verträge nachstehend einzeln „Vertrag“ und insgesamt „Verträge“ genannt; die Vertragspartner aus einem Vertrag nachstehend einzeln „Kunde“ und insgesamt „Kunden“ genannt).

    1.2 Geschäftsbedingungen von Kunden und dem Restaurant Spreewehrmühle finden nur dann Anwendung, wenn dies zu Beginn des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

    1.3 Die Abnahme von Leistungen vom Restaurant Spreewehrmühle durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser AGB.

    1.4 Dem Kunden ist bekannt, dass seine Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden können.

    1. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER

    2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme der verbindlichen Anfrage des Kunden (Bestätigung) des    Restaurants Spreewehrmühle zustande.

    2.2 Vertragspartner ist Kathleen Hajek e. K. Restaurant Spreewehrmühle, Am Großen Spreewehr 3, 03044 Cottbus, einerseits und der Kunde andererseits. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Kunden oder Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Kunde zusammen mit dieser dritten Person gesamt- schuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an die dritte Person weiterzuleiten.

    2.3 Ab 00.00 Uhr berechnen wir einen Nachtzuschlag von 300,00 € je angefangene Stunde. Die maximale Dauer dieser Bedingungen ist bis 02.00 Uhr möglich. Schließzeitüberschreitungen, die entgegen dieser Regelung eintreten, gleich aus welchem Grund, werden mit einer Zusatzgebühr von 1.000,00 € je weitere angebrochene Stunde berechnet.

    1. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, EIGENTUMSVORBEHALT

    3.1 Das Restaurant Spreewehrmühle ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von dem Restaurant Spreewehrmühle zugesagten Leistungen und Lieferungen zu erbringen.

    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen und Lieferungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen an das Restaurant Spreewehrmühle zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen das Restaurant Spreewehrmühle an Dritte, etwa Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften, welche durch das Restaurant Spreewehrmühle jeweils für Rechnung des Kunden erfolgen. Beiträge nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) schuldet, soweit nicht im vereinbarten Preis inkludiert, der Kunde.

    3.3 Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen der anzuwendende Umsatzsteuersatz, ist das Restaurant Spreewehrmühle berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von des Restaurant Spreewehrmühle allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Restaurant Spreewehrmühle den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.

    3.4 Rechnungen vom Restaurant Spreewehrmühle ohne Fälligkeitsangabe sind sofort mit Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug innerhalb von fünf Bankarbeitstagen zahlbar. Bei nicht fristgemäßer Zahlung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges ist das Restaurant Spreewehrmühle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. bzw., sofern der Kunde ein Verbraucher ist, in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Mahnkosten trägt der Kunde. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant Spreewehrmühle höheren Schadens vorbehalten.

    3.5 Restaurant Spreewehrmühle ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

    3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung dem Restaurant Spreewehrmühle aufrechnen.

    3.7 Dem Kunden gelieferte Sachen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Restaurants Spreewehrmühle. Das Restaurant Spreewehrmühle ist berechtigt, die gelieferten Sachen zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist in diesem Falle nicht zur Weiterveräußerung der gelieferten Sachen im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

    3.8 Gutscheine sind 3 Jahre gültig. Gutscheine sind nur für den einmaligen Verzehr einlösbar und bei Zahlung mit Gutscheinen erfolgt keine Restgeldauszahlung oder Bargelderstattung.

    1. BEANSTANDUNGEN

    4.1 Beanstandungen hinsichtlich erbrachter Leistungen oder Lieferungen sind vom Kunden unverzüglich am Veranstaltungstage das Restaurant Spreewehrmühle mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können mangels Nachprüfungsmöglichkeit nicht mehr akzeptiert werden.

    4.2 Künstlerische/ musikalische Darbietungen sind von der Möglichkeit der Beanstandung ausgeschlossen.

    1. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

    5.1 Der Kunde kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

    5.2 Tritt der Kunde zwischen zwei und vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurück, so ist das Restaurant Spreewehrmühle  berechtigt, 75% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. Jeder Rücktritt, der später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, wird mit 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises vom Restaurant Spreewehrmühle in Rechnung gestellt.

    5.3 War kein fester Betrag vertraglich vereinbart, so ist der in der Kostenschätzung angegebene, im Falle deren Fehlens der marktübliche Betrag maßgebend.

    5.4 Leistungen durch dritte Personen oder Sonderleistungen, die infolge des Rücktritts nutzlos werden, sind in jedem Fall vom Kunden zu bezahlen.

    5.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, des Restaurant Spreewehrmühle des einen höheren Schadens vorbehalten.

    5.6 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden nach vorstehenden Ziffern 5.1 bis 5.4 entfällt, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den das Restaurant Spreewehrmühle zu vertreten hat.

    1. RÜCKTRITT DURCH DAS RESTAURANT sPREEWEHRMÜHLE

    6.1 Falls der Kunde die Vorauszahlung gemäß Ziffer 3.5 auch innerhalb einer vom Restaurant Spreewehrmühle gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist das Restaurant Spreewehrmühle nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; Ziffer 5 gilt entsprechend.

    6.2 Ferner ist das Restaurant Spreewehrmühle berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn höhere Gewalt oder andere vom Restaurant Spreewehrmühle nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder dem Restaurant Spreewehrmühle begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurant Spreewehrmühle in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-und Organisationsbereich des Restaurant Spreewehrmühle zuzurechnen ist.;

    6.3 Das Restaurant Spreewehrmühle hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

    6.4 Im Falle des Rücktritts durch das Restaurant Spreewehrmühle steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

     

     

    1. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VERANSTALTUNGSZEIT

    7.1 Der Kunde teilt dem Restaurant Spreewehrmühle spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit.

    7.2 Verringert sich die tatsächliche Teilnehmerzahl gegenüber der vertraglichen Vereinbarung oder der nach vorstehender Ziffer 7.1 gemeldeten Teilnehmerzahl um höchstens 5%, so wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% in Rechnung gestellt. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant Spreewehrmühle berechtigt, die vereinbarten Veranstaltungsräume zu tauschen.

    7.3 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung des Restaurants Spreewehrmühle. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

    7.4 Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Restaurant Spreewehrmühle die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Restaurant Spreewehrmühle zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant Spreewehrmühle trifft ein Verschulden. Ziffer 5.5 gilt entsprechend.

    1. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

    8.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant Spreewehrmühle. In diesen Fällen kann das Restaurant Spreewehrmühle eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

    1. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN

    9.1 Soweit das Restaurant Spreewehrmühle für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Restaurant Spreewehrmühle im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt dem Restaurant Spreewehrmühle auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen dritter Personen aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

    1. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER GEGENSTÄNDE

    10.1 Das Restaurant Spreewehrmühle übernimmt für vom Kunden mitgebrachte Gegenstände im Hinblick auf deren Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dem Restaurant Spreewehrmühle sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Kunden.

    1. HAFTUNG DES KUNDEN

    11.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, insbesondere an technischen Einrichtungen oder Anlagen und Personen, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

    11.2 Das Restaurant Spreewehrmühle kann vom Kunden zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel: Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

     

     

     

     

     

     

     

    1. HAFTUNG Restaurant Spreewehrmühle

    12.1 Das Restaurant Spreewehrmühle kommt ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant Spreewehrmühle die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung dem Restaurant Spreewehrmühle beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants Spreewehrmühle steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

    1. ERLAUBNISSE/ GENEHMIGUNGEN

    13.1 Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse (zum Beispiel: GEMA) auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (zum Beispiel: Sperrstunde, Nachtruhe) in Zusammenhang mit der Veranstaltung.

    1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Bestätigung (Ziffer 2.1) oder dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    14.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants Spreewehrmühle in Cottbus.

    14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz das Restaurant Spreewehrmühle.

    14.4 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    14.5 Der Kunde darf Namen und Markenzeichen des Restaurants Spreewehrmühle im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Restaurants Spreewehrmühle nutzen.

    14.6 Das Restaurant Spreewehrmühle hat das Recht, technische Aufzeichnungen von der Veranstaltung zu machen und diese für Eigenwerbung zu nutzen.

    14.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.